Seitenbereiche
Inhalt

ASVG-Werte 2020 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr, mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl, neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2020: 1,031.

ASVG-Werte (voraussichtlich)  
Geringfügigkeitsgrenze  
monatlich € 460,66
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 690,99
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 179,00
monatlich € 5.370,00
jährlich für Sonderzahlungen € 10.740,00
Höchstbeitragsgrundlage  
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.265,00
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020.  

Stand: 28. Oktober 2019

Bild: Photosebia - Fotolia.com

Über uns: Unsere Kanzlei in Graz bietet Ihnen professionelle Steuerberatung, mit dem Fokus auf Steuergestaltung für Unternehmen und Privatpersonen, sowie betriebswirtschaftliche Beratung und Wirtschaftsprüfung für Unternehmer. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.