Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2019: 1,020
ASVG-Werte (voraussichtlich)
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
€ 446,81
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe
€ 670,22
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
€ 174,00
monatlich
€ 5.220,00
jährlich für Sonderzahlungen
€ 10.440,00
Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung
€ 6.090,00
Unfallversicherungsbeitrag 2019
Laut Ministerialentwurf des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes soll per 1.1.2019 der Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 % auf 1,2 % gesenkt werden. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
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