Seitenbereiche
Inhalt

Kostenersatz für Herausgabe der Patientendokumentation?

Sachverhalt

Von seiner behandelnden Zahnärztin forderte ein Patient die Herausgabe seiner Krankengeschichte, weil er einen Behandlungsfehler vermutete.

Die Zahnärztin wollte diesem Begehren – entsprechend der nationalen und auch deutschen Vorschrift – nur unter Bedingung des Kostenersatzes nachkommen.

Es erfolgte eine Klage auf eine unentgeltliche Herausgabe der Dokumentation. 

Rechtliche Beurteilung

Die ersten beiden Instanzen gaben der Klage des Patienten statt. Der BGH (Bundesgerichtshof, Deutschland) legte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor und dieser führte einerseits aus, dass nationale Vorschriften – die einen Kostenersatz vorsehen – nicht zulässig sind.

Andererseits hat er auch entschieden, dass Patienten ein Recht haben, eine erste Kopie ihrer Daten aus der Patientenakte kostenlos zu erhalten. Diese Informationen umfassen beispielweise Diagnosen, Angaben zu den vorgenommenen Behandlungen sowie auch Untersuchungsergebnisse.

Conclusio

Momentan sehen nationale Rechtsvorschriften die Möglichkeit vor, einen Kostenersatz für Patientendokumentationen zu verlangen.

Es ist jedoch aufgrund dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes davon auszugehen, dass der österreichische Gesetzgeber darauf reagieren wird.

Stand: 27. Mai 2024

Bild: Kzenon - stock.adobe.com

Über uns: Unsere Kanzlei in Graz bietet Ihnen professionelle Steuerberatung, mit dem Fokus auf Steuergestaltung für Unternehmen und Privatpersonen, sowie betriebswirtschaftliche Beratung und Wirtschaftsprüfung für Unternehmer. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.