Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2019: 1,020.
ASVG | |
Geringfügigkeitsgrenze | |
monatlich | € 446,81 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 670,22 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 174,00 |
monatlich | € 5.220,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 10.440,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.090,00 |
Stand: 25. September 2018
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